Das Ghettorentengesetz berücksichtigt die Anerkennung von freiwilliger Arbeit während des Aufenthalts in einem Ghetto während der Zeit des Nationalsozialismus. Das Bundessozialgericht hatte festgestellt, dass solche Beschäftigungen Merkmale eines ordentlichen Arbeitsverhältnisses aufweisen. Daraus ergeben sich Rentenansprüche sowohl für Betroffene als auch für Hinterbliebene von jüdischen Ghettobewohnern in den ehemals von Deutschland besetzten Gebieten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2011.07.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-07-01 |
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