Die EU-Osterweiterung erfüllt das Fremdrentengesetz (FRG) mit neuem Leben. Denn Renten aus den früheren europäischen Vertreibungsgebieten können jetzt stets auch im Inland bezogen werden. Weil mit dem deutschen Rentenantrag grundsätzlich das Rentenfeststellungsverfahren in sämtlichen EU-Mitgliedstaaten ausgelöst wird, in denen der Versicherte Versicherungszeiten zurückgelegt hat, stellt sich damit zunächst die Frage, warum das Fremdrentengesetz in Bezug auf die heute im Geltungsbereich der EG-Verordnungen liegenden früheren Vertreibungsgebiete überhaupt noch anwendbar ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2010.02.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-02-01 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.