Zur Optimierung des sozialversicherungsrechtlichen Meldeverfahrens ist das 6. SGB IV-Änderungsgesetz (6. SGB IV-ÄndG) erlassen worden. Dieses Gesetz, das im Wesentlichen am 1.1.2017 in Kraft getreten ist, sieht u. a. die Einrichtung einer Informationsplattform im Internet vor, auf der Arbeitgeber Basisinformationen zu sozialversicherungsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Melde- und Beitragsverfahren zur Sozialversicherung finden. Außerdem geht es um die Schaffung gesetzlicher Grundlagen zur weiteren Vereinfachung der Übermittlung von Entgeltbescheinigungen und z. B. um die Weiterentwicklung der einzelnen technischen Verfahren, die durch die Umsetzung der Ergebnisse aus dem Projekt OMS angestoßen worden sind. Außerdem gibt es beispielsweise Änderungen beim Sozialversicherungsausweis.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2017.05.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-09-25 |
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