Wie schon unter der Geltung des „alten“ Rechts des Versorgungsausgleichs werden sich auch auf der Grundlage des „neuen“ Rechts – und wahrscheinlich sogar noch in einem größeren Ausmaß als bisher – Ehegatten und Familiengerichte an Rentenberaterinnen und Rentenberater mit der Bitte um Hilfe in Form von Gutachten oder Stellungnahmen wenden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2010.10.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-10-01 |
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