Rund ein Drittel der bei den Agenturen für Arbeit als arbeitslos registrierten Menschen bezieht kein Arbeitslosengeld; entweder weil sie gar nicht oder nicht lange genug in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, zum Beispiel als Hochschulabsolventen, Berufsrückkehrerinnen, Selbstständige – oder weil ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld erschöpft ist und sie Arbeitslosengeld II / Hartz IV nicht erhalten – zum Beispiel wegen Überschreitens der geringen Vermögensfreigrenzen oder weil sie einen berufstätigen Partner / eine berufstätige Partnerin haben.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2009.03.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-03-01 |
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