Rund ein Drittel der bei den Agenturen für Arbeit als arbeitslos registrierten Menschen bezieht kein Arbeitslosengeld; entweder weil sie gar nicht oder nicht lange genug in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, zum Beispiel als Hochschulabsolventen, Berufsrückkehrerinnen, Selbstständige – oder weil ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld erschöpft ist und sie Arbeitslosengeld II / Hartz IV nicht erhalten – zum Beispiel wegen Überschreitens der geringen Vermögensfreigrenzen oder weil sie einen berufstätigen Partner / eine berufstätige Partnerin haben.
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