Unter Berufsrecht werden diejenigen Rechtsvorschriften verstanden, die Zugang und Berufsausübung der freien Berufe, wie den des Rentenberaters, regeln. Es sind gerade auch die Berufsverbände, welche das Berufsrecht ihrer Mitglieder prägen, sei es vor allem gegenüber dem Gesetzgeber durch Mitwirken in Gesetzgebungsverfahren, den Bundesministerien, den Justizverwaltungen der Länder und Gerichten bei der Anwendung und Auslegung berufsrechtlicher Vorschriften oder durch qualifizierte Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen satzungsgemäßer Aufgaben. Das Berufsrecht gehört deshalb auf die Tagesordnung der Jahrestagung eines Berufsverbandes, so die Präsidentin des Deutschen Sozialgerichtstages, Frau Monika Paulat, zuvor Präsidentin des Landessozialgerichts Berlin- Brandenburg. Nachfolgende Abhandlung orientiert sich an dem auf den Rentenberatertagen 2014 des Bundesverbandes der Rentenberater in Lübeck gehaltenen Fachvortrag zu den wesentlichen Entwicklungen in den Jahren 2013 und 2014.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2015.02.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-03-23 |
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