Während der Schwanger- und Mutterschaft bzw. in der Zeit der Kindererziehung gehen sonst berufstätige Mütter für bestimmte Zeiten ihrer Arbeitnehmertätigkeit nicht nach. Dadurch entstehen auch Lücken für diese Frauen im Rentenversicherungsbereich. Die entsprechenden Zeiten werden nicht durch Entgelte aus der Arbeitnehmertätigkeit belegt. Das bedeutet, es fehlen bei einer späteren Rentenberechnung entsprechende Werte.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2011.07.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-07-01 |
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