Die Versicherungspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung umfasst zunächst – als größte Personengruppe – die Arbeitnehmer. In den Versicherungsschutz sind aber noch weitere nach Ansicht des Gesetzgebers schützenswerte Personengruppen einbezogen worden. Dazu gehören auch Arbeitslose.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2011.01.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-01-01 |
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