Die Sozialversicherungsbeiträge und damit auch die Beiträge zur Rentenversicherung versicherungspflichtiger Arbeitnehmer werden im Rahmen des Gesamtsozialversicherungsbeitrags vom jeweiligen Arbeitgeber eingezogen. Bei selbstständig Tätigen ist dies allerdings nicht möglich.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2014.01.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-01-01 |
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