Zum 1.1.2012 hat es zahlreiche Änderungen im Sozialversicherungsrecht gegeben, die teilweise auch die gesetzliche Rentenversicherung berühren. Zu nennen sind hier insbesondere die Änderungen der Beitragsbemessungsgrenzen in der allgemeinen und knappschaftlichen Rentenversicherung sowie die Änderung der Bezugsgrößen. Zahlreiche Änderungen für den Bereich der Rentenversicherung gibt es aber durch das vierte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze. Im Wesentlichen ist dieses Gesetz am 1.1.2012 in Kraft getreten.
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