Innerhalb der gesetzlichen Sozialversicherung gibt es zahlreiche Übermittlungs- und Meldeverfahren. Natürlich wird hierdurch auch die gesetzliche Rentenversicherung berührt. Diese Verfahren laufen teilweise nebeneinander her. Das Bundeskabinett hat deshalb mit Datum vom 21.9.2011 das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beauftragt, ein Projekt über die Möglichkeiten zur Optimierung der Meldeverfahren in der sozialen Sicherheit (OMS) durchzuführen. Inzwischen liegt der Ergebnisbericht zu dieser Untersuchung vor. Hieraus hat sich gesetzlicher Handlungsbedarf ergeben. Nunmehr ist das fünfte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches im Bundesgesetzblatt (BGBl.) veröffentlicht worden. Es enthält Änderungen zahlreicher Gesetze, insbesondere des SGB IV, aber auch des SGB VI. Die Änderungen treten zu den verschiedensten Zeitpunkten in Kraft, teilweise rückwirkend, zum Teil aber erst in der Zukunft.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2015.06.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-11-23 |
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