Im außergerichtlichen Verfahren kommt es immer wieder zu Problemen mit Versorgungsträgern, die den Eheleuten oder geschiedenen Eheleuten keine Auskünfte erteilen wollen. Oftmals wird darauf hingewiesen, dass diese Auskünfte nur dem Familiengericht auf Anforderung erteilt werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2015.02.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-03-23 |
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