Das Statistische Bundesamt zählte zuletzt 292.510 schwerbehinderte Menschen im Alter bis 25 Jahre. Da speziellere Daten nicht verfügbar sind, sei unterstellt, dass die erheblichen finanziellen Lasten für behinderte Kinder, Jugendliche und Erwachsene aufgrund Erwerbsunfähigkeit in der Mehrzahl von den Eltern getragen werden, und zwar lebenslang. Einkommensteuerrechtlich werden Kinder durch einen Freibetrag dann ohne Altersbegrenzung bei den Eltern berücksichtigt, wenn sie sich wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung nicht selbst finanziell unterhalten können: Allerdings unter der Voraussetzung, dass die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist. Das Bundesverfassungsgericht rechnet Beitragszahlungen zu privaten Versicherungen für den Krankheits- und Pflegefall zum einkommensteuerrechtlich zu verschonenden Existenzminimum. Deshalb können seit 2010 solche Aufwendungen insoweit voll berücksichtigt werden, als ein Leistungsniveau abgesichert wird, das im Wesentlichen der gesetzlichen Kranken- und der sozialen Pflege-Pflichtversicherung entspricht. Wenn Anspruch auf Kinderfreibetrag besteht, gilt dies auch für Zahlungen des Steuerpflichtigen zugunsten von Kindern, ohne Altersbegrenzung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2017.05.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-09-25 |
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