Im Jahre 1994 beantragte der Bevollmächtigte unter Vorlage einer Vollmacht bei der Deutschen Rentenversicherung für seine Mandantin eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Dieser Antrag wurde abgelehnt, der hiergegen gerichtete Widerspruch ebenfalls. Gegen diesen ablehnenden Verwaltungsakt wurde unter Vorlage einer Vollmacht Klage erhoben, gegen das abweisende Urteil des Sozialgerichts ebenfalls – wieder unter Vorlage einer Vollmacht – Berufung eingelegt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2013.11.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-11-01 |
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