Im System der sozialen Sicherung genügt die umfassende gesetzliche Regelung von Sachverhalten allein nicht, um dem Einzelnen aufzuzeigen, welche Rechte und Pflichten sich für ihn ergeben. Dementsprechend besitzen Aufklärung, Auskunft und Beratung für das Funktionieren der Sozialversicherungssysteme eine zentrale Bedeutung.“ Diese Aussage stellte Dr. Axel Reimann, Direktor der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund, an den Beginn seines Referats beim 6. DRV-Presseseminar in Würzburg. Im Einzelnen erläuterte er dabei die vielfältigen Wege und Möglichkeiten der Information für die Versicherten einerseits und die Rentenversicherung andererseits. Auf zwei Zahlen darf die DRV besonders stolz sein: Insgesamt fanden 2009 bundesweit 4.571.962 Beratungen statt. Dabei wurden 1.292.647 Leistungsanträge gestellt und angenommen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2011.01.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-01-01 |
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