Im System der sozialen Sicherung genügt die umfassende gesetzliche Regelung von Sachverhalten allein nicht, um dem Einzelnen aufzuzeigen, welche Rechte und Pflichten sich für ihn ergeben. Dementsprechend besitzen Aufklärung, Auskunft und Beratung für das Funktionieren der Sozialversicherungssysteme eine zentrale Bedeutung.“ Diese Aussage stellte Dr. Axel Reimann, Direktor der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund, an den Beginn seines Referats beim 6. DRV-Presseseminar in Würzburg. Im Einzelnen erläuterte er dabei die vielfältigen Wege und Möglichkeiten der Information für die Versicherten einerseits und die Rentenversicherung andererseits. Auf zwei Zahlen darf die DRV besonders stolz sein: Insgesamt fanden 2009 bundesweit 4.571.962 Beratungen statt. Dabei wurden 1.292.647 Leistungsanträge gestellt und angenommen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2011.01.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-01-01 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.