Die Arbeitsunfähigkeit ist in erster Linie ein Begriff aus der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie spielt aber auch in der gesetzlichen Rentenversicherung eine nicht unerhebliche Rolle. Dies gilt sowohl im Hinblick auf die Versicherungspflicht als auch hinsichtlich der Leistungsgewährung. So sind nach § 3 Satz 1 Nr. 3 SGB VI Personen in der Zeit versicherungspflichtig, für die sie von einem Leistungsträger (z. B.) Krankengeld beziehen. Der Bezug von Krankengeld setzt aber Arbeitsunfähigkeit voraus (vgl. insbesondere die Ausführungen unter 2.). Es handelt sich hier um eine Leistung der Krankenversicherung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2014.09.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-09-01 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: