Die Arbeitsunfähigkeit ist in erster Linie ein Begriff aus der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie spielt aber auch in der gesetzlichen Rentenversicherung eine nicht unerhebliche Rolle. Dies gilt sowohl im Hinblick auf die Versicherungspflicht als auch hinsichtlich der Leistungsgewährung. So sind nach § 3 Satz 1 Nr. 3 SGB VI Personen in der Zeit versicherungspflichtig, für die sie von einem Leistungsträger (z. B.) Krankengeld beziehen. Der Bezug von Krankengeld setzt aber Arbeitsunfähigkeit voraus (vgl. insbesondere die Ausführungen unter 2.). Es handelt sich hier um eine Leistung der Krankenversicherung.
Sie sind bereits Kunde des eJournal "Die Rentenversicherung" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde des eJournal "Die Rentenversicherung" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.