Die Arbeitsunfähigkeit ist in erster Linie ein Begriff aus der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie spielt aber auch in der gesetzlichen Rentenversicherung eine nicht unerhebliche Rolle. Dies gilt sowohl im Hinblick auf die Versicherungspflicht als auch hinsichtlich der Leistungsgewährung. So sind nach § 3 Satz 1 Nr. 3 SGB VI Personen in der Zeit versicherungspflichtig, für die sie von einem Leistungsträger (z. B.) Krankengeld beziehen. Der Bezug von Krankengeld setzt aber Arbeitsunfähigkeit voraus (vgl. insbesondere die Ausführungen unter 2.). Es handelt sich hier um eine Leistung der Krankenversicherung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2014.09.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-09-01 |
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