Die Zahlung freiwilliger Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung war bis zum 10.08.2010 für Beamte und andere in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfreie Personen nur möglich, wenn sie bereits die allgemeine Wartezeit erfüllten. Diese Einschränkung ist seit dem 11.8.2010 aufgehoben. Fast 1,9 Mio. Beamte – fast 700.000 älter als 49 Jahre – haben seitdem grundsätzlich die Möglichkeit, freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen und auf diesem Weg zusätzlich für das Alter vorzusorgen. Doch auch nach mehr als 9 Jahren scheint diese Möglichkeit nur wenig bekannt zu sein und von einer geringen Anzahl an Personen genutzt zu werden – und das, obwohl die Rendite der gesetzlichen Rentenversicherung sich in Zeiten von Niedrigzinsen und hohen Abschluss- und Verwaltungsgebühren von Riester- und Rürup-Verträgen nicht hinter Produkten der Privatwirtschaft zu verstecken braucht. Für wen kann sich die freiwillige Beitragszahlung also lohnen und was ist bei der Beratung von Beamten zur freiwilligen Beitragszahlung zu beachten?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2020.02.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-03-23 |
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