Rehabilitationsleistungen spielen im Gesundheitswesen Deutschlands schon von jeher eine besondere Rolle. Sie sind ein Bestandteil der Sozialleistungen zur Teilhabe. In § 5 SGB IX werden die Leistungsgruppen zur Teilhabe aufgeführt. Dazu gehören Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, aber auch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Flankiert werden diese Leistungsgruppen von unterhaltssichernden und anderen ergänzenden Leistungen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2013.12.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-12-01 |
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