Unter dem Titel „100 Jahre Reichsversicherungsordnung“ ging die 43. Richterwoche des Bundessozialgerichts vom 25. bis 27. Oktober 2011 der Frage nach, ob die „Rezepte“ der Reichsversicherungsordnung zur Ordnung des Sozialstaats auch unter den heutigen Bedingungen noch sachgerecht sind. Neben der paritätischen Finanzierung der Sozialversicherung (auf diesen Themenkomplex geht der vorliegende Beitrag nicht ein) wurde über die Anknüpfung an das Tatbestandsmerkmal des „Beschäftigungsverhältnisses“ zur Bestimmung der Beitragspflicht zur Sozialversicherung diskutiert. Seit Einführung der Reichsversicherungsordnung vor 100 Jahren ist die Arbeitswelt einem stetigen Wandel unterworfen. Mit zunehmender Ausdifferenzierung der Wirtschaft und der Zunahme flexiblerer Arbeitsbedingungen ist eine klare Grenzziehung zwischen einer abhängigen Beschäftigung als Arbeitnehmer und einer selbstständigen Erwerbstätigkeit immer schwerer möglich. Hinzu kommt, dass die Einordnung als Arbeitnehmer oder Selbständiger in der heutigen Arbeitswelt keine sichere Aussage mehr über die soziale Schutzbedürftigkeit der jeweiligen Person zulässt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2012.02.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-02-01 |
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