Die Rentenversicherung
 

Der Fusionstrend in der Sozialversicherung hält unvermindert an
Am 1. Januar 2009 gab es noch 286 selbstständige Versicherungsträger in Deutschland

Die mittlerweile fünf Zweige der Sozialversicherung bilden gemeinsam das Netz der sozialen Sicherung in den alten und neuen Bundesländern: Die gesetzliche Krankenversicherung deckt neben Prävention und Rehabilitation die Krankheitskosten ab. Die gesetzliche Rentenversicherung übernimmt die Kosten für Heilbehandlungsmaßnahmen, gewährleistet die Altersversorgung sowie die wirtschaftliche Sicherstellung bei verminderter Erwerbsfähigkeit und zahlt Renten an Hinterbliebene, aber auch Zuschüsse zu den Aufwendungen für die Krankenversicherung der Rentner. Für die Folgen von Unfällen bei der Arbeit und auf dem Arbeitsweg sowie bei Berufskrankheiten tritt die gesetzliche Unfallversicherung ein. Durch Geld- und Sachleistungen übernimmt die soziale Pflegeversicherung einen Großteil der anfallenden Kosten, die bei Pflegebedürftigkeit anfallen. Schließlich bietet die Arbeitslosenversicherung finanzielle Absicherung bei Arbeitslosigkeit und fördert durch zahlreiche Maßnahmen die Wiederaufnahme einer Beschäftigung.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2009.01.05
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ISSN: 2363-9768
Ausgabe / Jahr: 1 / 2009
Veröffentlicht: 2009-01-01