Rentenbesteuerungs-Öffnungsklausel am Beispiel des Rentners Felix N.
Aus der Statistik: Rund 26,3 Mio unbeschränkt Steuerpflichtige wurden für das zuletzt erfasste Veranlagungsjahr 2009 gezählt, davon 4,6 Mio mit Leibrenten als Sonstige Einkünfte. Fast jeder sechste Steuerzahler war auch Rentenbezieher. Allerdings nur für 39.720 Personen wurde die Öffnungsklausel (§ 22 Abs. 1,3,a,bb EStG) angewendet. Die Finanzverwaltung war bei 60 Fallzahlen je Amt nicht überbelastet. Durchschnittlich/statistisch hat höchstens jeder zweite Steuerberater jemals eine Einkommensteuererklärung mit Anwendung der Öffnungsklausel bearbeitet(!). Die Dunkelziffer nicht beantragter Anwendung der Öffnungsklausel und damit entgehender Steuervergünstigungen dürfte außergewöhnlich hoch sein.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2014.07.04 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2363-9768 |
| Ausgabe / Jahr: | 7 / 2014 |
| Veröffentlicht: | 2014-07-01 |