Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung
Möglichkeiten einer Statusfeststellung durch eine vorläufige Regelung mithilfe einer einstweiligen Verfügung nach § 86 b SGG
Seit dem 1. April 2007 ist jeder Bundesbürger krankenversichert. Wer bislang nicht krankenversichert war, musste im Krankheitsfall alle Kosten selbst tragen. Erstmals in Deutschland hat jetzt nicht nur jeder das Recht auf eine Krankenversicherung, sondern gleichzeitig die Pflicht, eine Krankenversicherung abzuschließen. Für vormals gesetzlich oder privat Versicherte ergeben sich dabei unterschiedliche Regelungen.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2009.08.05 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2363-9768 |
| Ausgabe / Jahr: | 8 / 2009 |
| Veröffentlicht: | 2009-08-01 |