Mindestentgeltpunkte bei geringem Arbeitsentgelt
Unter der Überschrift „Lebensleistung in der Rente honorieren“ sieht der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD – 18. Legislaturperiode die Einführung einer solidarischen Lebensleistungsrente vor, die voraussichtlich bis 2017 eingeführt werden soll. Versicherte, die langjährig in der gesetzlichen Rentenversicherung Beiträge gezahlt haben und dennoch im Alter weniger als 30 Rentenentgeltpunkte Alterseinkommen erreichen, sollen nach einer Einkommensprüfung durch eine Aufwertung der erworbenen Rentenentgeltpunkte bessergestellt werden. Bereits in der 17. Legislaturperiode waren ähnliche Pläne unter dem Begriff „Zuschussrente“ und später als „Lebensleistungsrente“ diskutiert worden. In diesem Zusammenhang ist es von Interesse, die bereits bestehenden Regelungen näher zu beleuchten.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2014.11.05 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2363-9768 |
| Ausgabe / Jahr: | 11 / 2014 |
| Veröffentlicht: | 2014-11-01 |